Häufig gestellte Fragen zur Steuerbefreiung
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen rund um Ihr Anliegen
Wer kann eine Steuerbefreiung beantragen?
Unternehmen und Privatpersonen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können eine Befreiung prüfen lassen. Wir prüfen Ihre Situation individuell und informieren Sie über mögliche Optionen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Natürliche und juristische Personen in der Schweiz können unter definierten Voraussetzungen eine Befreiung von Steuerpflichten beantragen. Entscheidend sind dabei Nachweise wie Wohnsitzbescheinigung, Einkommensnachweise und Angaben zur wirtschaftlichen Tätigkeit. Unser Team bei FrayheitTax prüft Ihre Situation und zeigt Ihnen auf, welche Kriterien Sie erfüllen müssen.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Für einen vollständigen Antrag werden in der Regel eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein aktueller Melde- oder Wohnsitznachweis, Einkommens- und Vermögensübersichten sowie gegebenenfalls Nachweise über besondere Befreiungsgründe wie gemeinnützige Tätigkeit benötigt. FrayheitTax stellt Ihnen eine Checkliste zusammen.
Wie verläuft der Antragsprozess bei FrayheitTax?
1. Kontaktaufnahme über unser Formular oder Telefon 2. Prüfung Ihrer Dokumente durch unsere Spezialisten 3. Erstellung und Optimierung Ihres Antrags 4. Einreichung bei der zuständigen Steuerbehörde 5. Nachverfolgung bis zur endgültigen Entscheidung 6. Abschlussbericht und abschließende Beratung
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität Ihres Falls und der Auslastung der Behörde ab. In vielen Fällen erhalten unsere Kundinnen und Kunden innerhalb von acht bis zwölf Wochen eine Rückmeldung. FrayheitTax begleitet Sie während des gesamten Vorgangs und informiert Sie regelmäßig über den aktuellen Status.
Welche Gebühren fallen für den Service an?
Unsere Honorare richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Mandats. Nach einer unverbindlichen Erstprüfung erhalten Sie ein transparentes Angebot mit einer genauen Aufschlüsselung aller Posten. Es entstehen keine versteckten Kosten.
Übernimmt FrayheitTax die Korrespondenz mit den Behörden?
Ja. Auf Wunsch kommuniziert FrayheitTax direkt mit den zuständigen Stellen in Ihrem Kanton. Wir koordinieren Termine, beantworten Rückfragen und stellen alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht bereit.